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   LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08   

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LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08 (https://dejure.org/2009,37202)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2009 - 5 O 468/08 (https://dejure.org/2009,37202)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 5 O 468/08 (https://dejure.org/2009,37202)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 24.04.2006 - 11 U 8/06

    Erstattung von Gebühren für die Einschaltung eines Inkassobüros zur Eintreibung

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Vielmehr deutet dies eher daraufhin, dass der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist (dazu: OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06).

    Im Fall eines erkennbar zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldners ist nach erfolgter Mahnung durch den Gläubiger selbst ein Rechtsanwalt mit dem weiteren Verfahren zu beauftragen (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06, Rn. 20; ähnlich: OLG München NJW 1975, 832, sowie OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Regelmäßig scheidet ein Schadensersatz für eigenen Zeitaufwand bei der Abwicklung eines Schadensfalles aus, wenn der übliche Rahmen nicht überschritten wird (BGH NJW 1976, 1256 f.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    9 Es ist auch im vorliegenden Fall nicht zu sehen, weshalb die Einschaltung des Inkassobüros erforderlich (BGH NJW 1995, 446 f.) gewesen sein soll.
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1986 - 6 U 234/85
    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Im Fall eines erkennbar zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldners ist nach erfolgter Mahnung durch den Gläubiger selbst ein Rechtsanwalt mit dem weiteren Verfahren zu beauftragen (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06, Rn. 20; ähnlich: OLG München NJW 1975, 832, sowie OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15).
  • OLG München, 29.11.1974 - 19 U 3081/74
    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Im Fall eines erkennbar zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldners ist nach erfolgter Mahnung durch den Gläubiger selbst ein Rechtsanwalt mit dem weiteren Verfahren zu beauftragen (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06, Rn. 20; ähnlich: OLG München NJW 1975, 832, sowie OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15).
  • LG Berlin, 09.10.1986 - 20 O 156/86
    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Eine solche Erforderlichkeit ergibt sich noch nicht daraus, dass der Schuldner nicht zahlt (LG Berlin NJW-RR 1987, 802).
  • AG Bad Homburg, 24.05.1983 - 2 C 2378/82
    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08
    Grundsätzlich werden die Kosten für einen zumutbaren eigenen Zeitaufwand des Gläubigers bzw. Geschädigten insbesondere bei einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb (AG Bad Homburg MDR 1983, 840) nicht dadurch zu erstattungsfähigen Kosten im Sinne des Schadensersatzrechts dass sie anstelle einer Geltendmachung durch eine eigene Kundenbetreuungs- bzw. Mahnabteilung nunmehr auf ein Inkassobüro verlagert werden.
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